© Alami Architektur
Energieberatung
Startberatung
Die Sonderaktion „Start-Beratung Energie“
Die energetische Verbesserung von Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag, das umweltpolitische Ziel einer
erheblichen CO2-Reduzierung zu erreichen. Viele Gebäudeeigentümer unterschätzen die Energie- und
Kosteneinsparpotenziale, die sich aus den heutigen Möglichkeiten der rationellen Energieversorgung
ergeben. In der qualifizierten Beratung von Gebäudeeigentümern, wie durch bauliche Maßnahmen
Energie gespart und den Anforderungen der EnEV entsprochen werden kann, sieht die
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein zusätzliches Betätigungsfeld für Ihre Mitglieder.
Weiterlesen
Vor-Ort Beratung
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld
zu investieren, besonders in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe – die fachmännische Vor-Ort-Beratung.
Wie wird gefördert?
Die Beratungskosten werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und
der Anzahl der Wohneinheiten.
Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von 300 € für eine Beratung gewährt
werden. Darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen. Die genauen
Kosten, die auf Sie zukommen, können Sie bei uns erfahren.
Weiterlesen
Energieausweis
Der Energieausweis (Info) bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch Ihres Gebäudes – bei
den steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energieausweis informiert über
Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die
energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor
Schadstoffen zu schützen.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in
Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
Was ist ein Energieausweis?
Ähnlich der seit langem bekannten Kennzeichnung bei der sogenannten „weißen Ware“, also Kühlschränken, Geschirrspüler oder
Waschmaschinen, überträgt der Energieausweis das Prinzip auf Gebäude. Auch Laien können so mit einem Blick erkennen, ob der
Energiebedarf ihres zukünftigen Heimes eher hoch oder niedrig ist.
Warum einen Energieausweis?
Der Energieausweis bietet detaillierte Informationen über:
•
Energieverluste der Gebäudehülle
•
Energieverluste der Anlagentechnik
•
Höhe der CO2-Emmissionen
•
Konkreten Energiebedarf (Heizung, Strom)
•
Modernisierungstipps
Somit bietet der Energieausweis nicht nur Informationen für Käufer und Mieter. Der Eigentümer kann - auf Basis der ermittelten Daten -
Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines Hauses senken. Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seines Hauses.
Eine Verpflichtung, die dort vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, besteht jedoch nicht.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Um an einen Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder Behörde erforderlich. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Hauseigentümer
beauftragt einen zugelassenen, unabhängigen Gebäudeenergieberater, z.B. der Architekt, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt,
Berechnungen durchführt und den Energieausweis erstellt.
Die Genauigkeit des Energieausweises hängt wesentlich von der Datenaufnahme vor Ort ab. Der Hauseigentümer sollte dem Aussteller die
zum Gebäude vorhandenen Unterlagen wie Baupläne, Baubeschreibung, Messprotokolle und Energieverbrauchsabrechnungen möglichst
schon vor dem Termin zur Begehung des Gebäudes übergeben. Das spart Zeit und Kosten.
Ab wann beginnt die Vorlagenpflicht, ist ihr Haus betroffen?
Gebäude:
•
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 begann die Pflicht ab 1. Juli .2008.
•
Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Ausweispflicht ab dem 1. Jan. 2009.
•
Für Nichtwohngebäude begann die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2009.
Ausstellungspflicht für Nichtwohngebäude: Energieausweise müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Verkauf und Vermietung zugänglich
gemacht werden und bei öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² ausgehängt werden.
zurück
Bauen
Sanieren
Sachverständigung
Energieberatung